Anmeldung zur Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Wohnt der Verlobte zum Beispiel in Bad Honnef und dessen Verlobte in München, kann die Eheschließung sowohl in Bad Honnef als auch beim Standesamt München angemeldet werden.

Keiner von Ihnen wohnt in Bad Honnef, Sie möchten aber gerne bei uns heiraten? Hier sprechen Sie bitte im Standesamt Ihres Wohnortes vor und erledigen die Anmeldung zur Eheschließung. Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, kann uns dann ermächtigen, die Eheschließung in Bad Honnef vorzunehmen. Bitte setzen Sie sich aber vorab wegen eines Trautermins mit uns in Verbindung.

Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.


In folgenden Fällen sollten Sie sich unbedingt persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:

  • wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
  • wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,
  • wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,*
  • wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.

*Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind meist zusätzliche Dokumente (zum Beispiel ein Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig, bzw. muss das Oberlandesgericht hiervon Befreiung erteilen.

Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und wohnen in Bad Honnef, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister – erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
  • erweiterte Meldebescheinigung

Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesbeamten anmelden. Häufig ist jedoch einer der Partner zum Beispiel aus beruflichen Gründen verhindert. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (Vollmacht bitte doppelseitig ausdrucken).

Wir empfehlen Ihnen, die Eheschließung frühzeitig anzumelden (dies ist jedoch aus rechtlichen Gründen nur sechs Monate vor dem Termin der standesamtlichen Trauung möglich).

Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist es notwendig, dass sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung selbst eine Übersetzerin oder ein Übersetzer anwesend ist. Diese Person muss sich ausweisen können.

Setzen Sie sich bei Fragen gerne mit uns in Verbindung.

Ehename

Für den Ehenamen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Über den Link erfahren Sie mehr.

Für die Anforderung von Urkunden, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, können Sie selbstverständlich auch unseren Bestellservice  nutzen.

Persönliche Vorsprachen sind derzeit Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte beachten Sie, dass im Standesamt das tragen einer OP-Maske oder FFP2 verpflichtend ist.

Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, dass auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.

Telefon Fax Email
Anja Krupop            Standesbeamtin 02224/184 126 02224/184 4126 anja.krupop@bad-honnef.de
Karin Grünenwald   Standesbeamtin 02224/184 125 02224/184 4125 karin.gruenenwald@bad-honnef.de
n.n. 02224/184 193 02224/184 4193
Bianca Senk            Fachdienstleitung 02224/184 124 02224/184 4124 bianca.senk@bad-honnef.de

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