Ehefähigkeitszeugnis
Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland dort vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiterhelfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.
Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft.
Besonderheiten/Hinweise
Die persönliche Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Standesbeamten möglich.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, erfragen Sie telefonisch oder persönlich im Standesamt
Bearbeitungskosten:
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige 40 Euro.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 66 Euro.
Haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne an unser Standesamt – Tel. 02224/184-124
Synonyme bitte hier eingeben. Sie sind auf der Seite nicht sichtbar. Sondern nur für die Suchfunktion