Ehefähigkeitszeugnis
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird und welche Unterlagen sonst erforderlich sind. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern wird die Ehefähigkeit beider Verlobten geprüft.
Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung in Deutschland
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Für Einzelheiten wenden Sie sich gerne an unser Standesamt.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, erfragen Sie telefonisch oder persönlich im Standesamt. Die persönliche Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Standesbeamten möglich.
Vorab können Sie sich auf der Seite des Oberlandesgerichts Köln informieren.
Kosten
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige 40 Euro.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 66 Euro.
Haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne an unser Standesamt.
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, das auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.
Telefon | Fax | ||
Anja Krupop Standesbeamtin | 02224/184 126 | 02224/184 4126 | anja.krupop@bad-honnef.de |
Karin Grünenwald Standesbeamtin | 02224/184 125 | 02224/184 4125 | karin.gruenenwald@bad-honnef.de |
Claudia Kyek Standesbeamtin | 02224/184 193 | 02224/184 4193 | claudia.kyek@bad-honnef.de |
Bianca Senk Fachdienstleitung | 02224/184 124 | 02224/184 4124 | bianca.senk@bad-honnef.de |
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