Container

Sofern Sie beabsichtigen, einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, so ist dies mindestens zwei Wochen im Voraus beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn der Container nicht auf dem Privatgrundstück abgestellt werden kann. In diesem Fall ist keine Genehmigung notwendig.

Der genaue Aufstellort wird auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten im Antragsverfahren durch die Behörde bestimmt.

Es ist darauf zu achten, dass der Container gemäß den “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” markiert ist. Andernfalls sind weitergehende Absicherungsmaßnahmen ebenfalls gemäß den “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” notwendig. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen. Gegebenenfalls können Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Stadt Bad Honnef ergriffen werden, deren Kosten dann durch den Verursacher zu tragen sind.

Gebühren

  • bis zu drei Tagen: 30,00€
  • bis zu einer Woche: 55,00€
  • bis zu einem Monat: 80,00€
  • bis zu drei Monaten: 110,00€

In allen Fällen wird zuzüglich noch die Sondernutzungsgebühr in Höhe von 8,00€ wöchentlich für einen Container bis zu einer Größe von 10m³ erhoben. Beträgt die Größe des Containers mehr als 10m³, so beträgt die wöchentliche Sondernutzungsgebühr 10,00€.

In Fällen mit erhöhtem Aufwand, in denen zum Beispiel:

  • ein erweitertes Anhörungsverfahren,
  • Orts- bzw. Erörterungstermin oder
  • Verlegung von Haltstellen

notwendig ist, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00€ pauschal erhoben.

Die Auflistung der Gebühren ist nicht abschließend.

Ansprechpartner:

Herr Hermann-Josef Schreiber
Telefon: 02224/184-153
Fax: 02224/184-137
E-Mai: strassenverkehr@bad-honnef.de

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