Bewohnerparkausweis

Wenn Sie Anwohnerin oder Anwohner einer innenstadtnaher Straße sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Dieser berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte dieser Abbildung (Stand: Mai 2022).

Berechtigt sind ausschließlich Anwohner, welche mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in dieser Wohnung gemeldet sind. Je Antragsteller kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Der Bewohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden und ist gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe auszulegen.

Neuantrag:

Wenn auf dem Grundstück des Wohnhauses grundsätzlich Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind, ebenfalls eine Bescheinigung der Hausverwaltung oder der Vermieterin bzw. des Vermieters, dass für Sie kein Stellplatz zur Verfügung steht.

Sollte das Fahrzeug auf eine Dritte Person zugelassen sein, benötigen wir weiter eine Bescheinigung zur dauerhaften Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters.

Verlängerung:

Beachten Sie bitte, dass die Verlängerung des Bewohnerparkausweises unbedingt rechtzeitig erfolgen muss. Weiter kann eine Verlängerung nicht telefonisch erfolgen.

Änderung:

Bei der Änderung des Fahrzeugscheines muss der alte Bewohnerparkausweis im Original zurückgegeben werden. Sie können diesen dem Änderungsantrag beilegen oder vereinbaren bitte einen Termin zum Austausch der Bewohnerparkausweise.

Alle Antragsunterlagen können Sie uns per Post oder auch per E-Mail unter strassenverkehr@bad-honnef.de zusenden.

Sollte es sich um einen Neuantrag oder einen Änderungantrag wegen einer Ummeldung handeln, kann die Erteilung bzw. Änderung erst nach erfolgter Ummeldung im Bürgerbüro erfolgen.

Gebühren

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00€ erhoben. Diese Gebühr fällt in gleicher Höhe auch bei einer Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises an.

Bei der Änderung eines bestehenden Bewohnerparkausweises aufgrund eines Wohnungs- oder Fahrzeugwechsels  fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00€ an.

Die von Ihnen erhobene Verwaltungsgebühr entnehmen Sie bitte der Rückseite des Genehmigungsbescheides. Aus organisatorischen Gründen bietet die Stadt Bad Honnef für die Bewohnerparkausweise keine Schutzhüllen mehr an.

Anwohner im direkten Innenstadtbereich

Sind Sie Anwohner des direkten Innenstadtbereiches, erhalten Sie anstelle des grünen Bewohnerparkausweis einen roten Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt Sie auf den gebührenpflichtigen Parkflächen in der Innenstadt unter Auslage einer Parkscheibe eine halbe Stunde kostenlos zu parken. Nach Ablauf dieser halben Stunde ist das Fahrzeug in eine andere Parkzone umzusetzen oder ein Parkschein zu lösen.

Informationsflyer zum Bewohnerparken

Ansprechpartner

Herr Sebastian Brejza
Tel.: 02224/184-149
E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de

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