Bewohnerparkausweis

Grundsätzliches

Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie mit einem von Ihnen gewählten KFZ in einem bestimmten Bereich (Parkzone) der Stadt Bad Honnef zu parken.

Sie haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn Sie Anwohner oder Anwohnerin einer innenstadtnahen Straße sind. Sie müssen im Hauptwohnsitz oder mit alleinigem Wohnsitz in Bad Honnef gemeldet sein.

Dies berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Jeder Anwohner kann nur einen Parkausweis beantragen und dieser Parkausweis gilt auch nur für ein Fahrzeug.

Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte hier. Dabei gilt, dass Sie als Anwohner des direkten Innenstadtbereiches einen roten Bewohnerparkausweis erhalten anstatt des grünen Bewohnerparkausweises, der Sie berechtigt, im Innenstadtbereich eine halbe Stunde kostenlos zu parken.

Grundsätzlich gelten die Scheine jeweils für ein Kalenderjahr und richten sich nach dem Wohnsitz, d.h. Ihre Adresse bestimmt, für welche Zone Sie einen Parkausweis bekommen. Eine Verlängerung sollte frühzeitig erfolgen und kann nicht telefonisch erfolgen.

Wenn grundsätzlich Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind, benötigen Sie von der Hausverwalter bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin eine Bescheinigung, dass für Sie kein Stellplatz zur Verfügung steht.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
  • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
  • Bescheinigung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters oder der Vermieterin wenn Sie bestehende Parkflächen auf dem Grundstück nicht zum Parken nutzen können

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

Kosten

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zahlen Sie ausschließlich eine Verwaltungsgebühr pro Jahr. Diese richtet sich ab 2024 u.a. nach der Grundfläche des Fahrzeugs, so dass kein Pauschalbetrag erhoben wird. Kleinere Fahrzeuge sind somit kostengünstiger als Größere. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeit Änderungen mitteilen, so kostet die Änderung des Parkausweises 15,00 €.
Alle Zahlungsmodalitäten sind auf der Rückseite des Genehmigungsbescheides vermerkt. Von dort entnehmen Sie bitte auch die Kontoverbindungen.

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