Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr

Befahren der Insel Grafenwerth

Das Befahren der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Rheininsel Grafenwerth ist ausschließlich mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

Befahren der Fußgängerzone außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten

Das Befahren der Innenstadt ist regulär nur zu den folgenden Lieferzeiten 07:00 bis 12:00 Uhr zulässig. Sollten Sie außerhalb dieses Zeitfensters die Fußgängerzone befahren müssen, so bedarf es hierzu ebenfalls einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO. Auch hier ist der Antrag ebenfalls mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

Gebühren für die Ausnahme von Verkehrszeichen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO je Fahrzeug

  • für einen Tag: 25,00€
  • bis zu einer Woche: 75,00€
  • bis zu einem Monat: 120,00€
  • bis zu 6 Monaten: 180,00€

Für jedes weitere Fahrzeug fallen zusätzlich 50% der vorstehenden Grundgebühr an.

Ansprechpartner

Herr Hermann-Josef Schreiber
Tel.: 02224/184-153
Fax: 02224/184-137
E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de

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