An-/Ummeldung des Wohnsitzes
Sie ziehen nach Bad Honnef zu oder innerhalb von Bad Honnef um?
Wenn Sie nach Bad Honnef zuziehen oder innerorts umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung im Bürgerbüro anmelden. Bei verspäteter An- oder Ummeldung droht ein Verwarn- bzw. Bußgeld.
Die An-/Ummeldung muss persönlich erfolgen.
Es ist auch möglich, jemanden mit der An-/Ummeldung zu bevollmächtigen.
Dafür ist es erforderlich, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mit einer Vollmacht sowie Personalausweis vorgelegt wird.
Außerdem erforderliche Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Personalausweis (zwecks Adressänderung)
- Reisepass (zwecks evtl. Wohnortänderung)
- Vorhandene Kinderreisepässe
- Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel (Ausländer)
- Geburtsurkunde (bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre)
- Nachweis der Sorgeberechtigung für Kinder unter 16 Jahren bei nichtverheirateten Eltern
- Bei betreuten Personen: Bestallungsurkunde/Betreuerausweis
- Promotionsurkunde (falls Eintragung des Dr.-Grades erwünscht)
- Bei Zuzug aus dem Rhein-Sieg-Kreis bzw. Ummeldung innerhalb von Bad Honnef: Kfz.-Schein zwecks Anschriftenänderung
Wichtige Formulare:
Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Hinweispflichten zum Meldeschein
Einverständnis anl. eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail buergerbh@bad-honnef.de
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