An-/Ummeldung des Wohnsitzes

 

Sie ziehen nach Bad Honnef zu oder innerhalb von Bad Honnef um?

Wenn Sie nach Bad Honnef zuziehen oder innerorts umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung im Bürgerbüro anmelden. Bei verspäteter An- oder Ummeldung droht ein Verwarn- bzw. Bußgeld.

Die An-/Ummeldung muss persönlich erfolgen.

Es ist auch möglich, jemanden mit der An-/Ummeldung zu bevollmächtigen.

Dafür ist es erforderlich, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mit einer Vollmacht sowie Personalausweis vorgelegt wird.

Außerdem erforderliche Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis (zwecks Adressänderung)
  • Reisepass (zwecks evtl. Wohnortänderung)
  • Vorhandene Kinderreisepässe
  • Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Geburtsurkunde (bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre)
  • Nachweis der Sorgeberechtigung für Kinder unter 16 Jahren bei nichtverheirateten Eltern
  • Bei betreuten Personen: Bestallungsurkunde/Betreuerausweis
  • Promotionsurkunde (falls Eintragung des Dr.-Grades erwünscht)
  • Bei Zuzug aus dem Rhein-Sieg-Kreis bzw. Ummeldung innerhalb von Bad Honnef: Kfz.-Schein zwecks Anschriftenänderung

Wichtige Formulare:

Anmeldeformular

Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz

Wohnungsgeberbescheinigung

Hinweispflichten zum Meldeschein

Einverständnis anl. eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail buergerbh@bad-honnef.de

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