Abmeldung des Wohnsitzes

Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden?

Die Abmeldung einer Wohnung ist im Bürgerbüro vorzunehmen. Die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist entfallen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland oder ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt.

In diesem Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Personalausweis/Reisepass

Abmeldeformular

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail buergerbh@bad-honnef.de