2. Satzung vom 8.12.2022 zur Änderung der Betriebssatzung der öffentlichen Einrichtung „Bad Honnefer Bäder“ vom 24.03.2015
Stadt Bad Honnef
- Satzung vom 8.12.2022 zur Änderung der Betriebssatzung der öffentlichen Einrichtung „Bad Honnefer Bäder“ vom 24.03.2015
Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1072), in Kraft getreten am 1. Juni 2022 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16.11.2004 – GV NRW. S. 644, ber. 2005 S.15, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. März 2021 (GV. NRW. S. 348), in Kraft getreten am 2. April 2021, hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 20.10.2022 folgende Betriebssatzung beschlossen.
I. Die Betriebssatzung wird wie folgt geändert:
In § 3 wird das Stammkapital der Einrichtung von 3.533.875,64 EUR durch 5.651.275,64 EUR ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende 2. Satzung vom 8.12.2022 zur Änderung der Betriebsatzung der öffentlichen Einrichtung „Bad Honnefer Bäder“ vom 24.03.2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Honnef, den 8.12.2022
Der Bürgermeister
Otto Neuhoff