Bekanntmachung
Stadt Bad Honnef
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Bad Honnef:
Bebauungsplan Nr. 1-140 „Haus Rheinfrieden – Nell-Breuning-Berufskolleg“
– Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Bad Honnef hat am 27.06.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bebauungsplan Nr. 1-140 ‛Haus Rheinfrieden – Nell-Breuning-Berufskolleg‛ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der beigefügten Anlage öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Das Plangebiet liegt östlich der Straße Frankenweg, südlich der Straße Zennigsweg und westlich der Konrad-Adenauer-Straße. Es ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung, wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie begleitenden Gutachten (s.u.), in der Zeit von
Dienstag, den 10.12.2019
bis einschließlich
Freitag, den 17.01.2020
bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef,
– im Rathausfoyer,
– beim Fachdienst 3-61 -Stadtplanung-, 2. OG, Flurbereich gegenüber Zimmer 233,
zu folgenden Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
(Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus der Stadt Bad Honnef vom 24.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen ist.)
Für erste telefonische Rückfragen und eine empfohlene Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224/184-152.
Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen sowie begleitenden Gutachten werden öffentlich mit ausgelegt:
- Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 zum Bebauungsplan Nr. 1-140 „ Haus Rheinfrieden – Nell-Breuning-Berufskolleg“ der Stadt Bad Honnef“, Büro Ute Lomb vom 21.11.2019
Die vorliegende ASP basiert auf der Auswertung verfügbarer Daten zum Vorkommen planungsrelevanter Arten sowie faunistischen Erfassungen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde dabei ein besonderes Augenmerk auf die Aktivitäten von Fledermäusen gelegt. Konkrete Maßnahmen sind hierfür in der Bauleitplanung nicht zu beachten. Um ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für Vogelarten auszuschließen, wird eine Vermeidungsmaßnahme festgesetzt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann schriftlich, zur Niederschrift oder beispielsweise auch per E-Mail erfolgen ().
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der oben genannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bad Honnef, den 21.11.2019
Otto Neuhoff
Bürgermeister
Die vorstehende Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad
Honnef unter www.bad-honnef.de, Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung sind auch auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef unter www.bad-honnef.de, Rubrik „Planen, Bauen & Umwelt“ / „Beteiligungsverfahren zur Stadtplanung“ veröffentlicht.